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Oymaagac-Nerik-Projekt
   
   
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Arbeiten am unterirdischen Treppenganges im Juli u. Sept. 2016

Arbeiten am unterirdischen Treppenganges im Juli u. Sept. 2016

 

Am 16. Juli 2016 wird der Treppengang nach der „Winterpause“ am Grabungshügel in Oymaagac wieder geöffnet. Das heißt, die am Eingang aufgestapelten Sandsäcke mit davor abgehäng­tem Vlies, die Unbefugten den Zugang verwehren und eindringende Niederschläge verhin­dern sollten, werden entfernt. Beim Betreten des Ganges zeigte sich, dass die Stufen sehr feucht, ja sogar nass waren. Stellenweise hatten sich in den Vertiefungen der Stufen kleine Pfützen gebildet, lehmhaltige Sedimente waren wahrscheinlich aus den Fugen der seitlichen Mauerwerkswände ausgetreten und über die Stufen der Schwerkraft folgend in Richtung Kammer geflossen. Im unteren Bereich hatten sich an einer Stelle der Kanthölzer, die zur sicheren Begehung der Steinstufen zusätzlich eingebaut waren, Pilzkulturen ent­wickelt, die aber leicht durch Abschaben mit einer Kelle entfernt werden konnten. Insgesamt wies der Treppengang trotz zwischen der Absperrwand aus Sandsäcken eingebauter Ent­lüftungsrohre (d = 25 cm) eine größere Feuchtigkeit auf als in den Jahren zuvor. Sämtliche Mauerwerksfugen der Wände waren von dunkler bräunlicher Farbe, während nach den Winterperioden in den Jahren zuvor die Wände des Treppenganges relativ trocken geblieben sind (Farbe der Fugen hellbraun bis hellgrau).

 

Gegen Ende der letzten Grabungskampagne wurde noch nach den Sicherungsarbeiten der letzten drei Meter mit Spritzmörtel vor der Felskammer der aufgefüllte Schuttzwickel freige­legt, so dass jetzt zu Beginn der neuen Kampagne die Auffüllungen bzw. Sedimente der eigent­lichen Kammer in ihrer vollen Höhe (h ≈ 1,8 m) sichtbar sind und lagen- und abschnitts­weise abgetragen bzw. ausgehoben wer­den können.

 

Die eigentliche Felskammer am Ende des Treppenganges ist bis etwa 30 – 50 cm unter der Decke mit Sedimenten aufgefüllt. Die Wände und Decke der Kammer bestehen aus dem hier anstehenden Travertin, der sehr porös ist und sich lagenweise von Zeit zu Zeit ablöst, was an den angeschnittenen Profilen sichtbar wird. Der Grundriss der eigentlichen Kammer kann durch den sichtbaren Hohlraum unter der Decke bereits mit einer Grundfläche von im Mittel 4,0 m x 3,5 m = 14,0 m2 abgeschätzt werden. Bei Ansatz dieser Grundfläche, einer Auf­füllungshöhe von 2,0 m und eines Auflockerungsfaktors von 1,4 ergibt sich ein Abraum­volumen von V = 14,0 m2 x 1,8 m x 1,4 = 35,3 m3.

 

Während noch gegen Ende der Grabungskampagne 2015 der Hohlraum über den sedi­mentären Ablagerungen auf der gesamten Fläche sichtbar war, zeigt sich jetzt im hinteren nördlichen Bereich ein Schüttkegel. Außerdem hat sich auf dem Terrain etwa 2,5 m - 3,0 m darüber ein Loch gebildet, welches in ursächlichem Zusammenhang mit dem festgestellten Schüttkegel zu stehen scheint.

 

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Folgende Fragen stellen sich aufgrund des vorhandenen Zustandes:

 

  • Gibt es außer dem unterirdischen Treppengang einen weiteren Zugang zur Felskam­mer, entwe­der natürlich im Fels oder künstlich geschaffen?
  • Existiert eine Verbindung zur ca. 20 m weiter nördlich gelegenen Quelle?

 

Folgende sichernde Maßnahmen sind vor dem Abgraben der Sedimentschichten in der Fels­kammer zu treffen:

 

  • Absperren und Sichern des frei zugänglichen Geländes im Bereich des Geländeein­bruches (Loch) auf einer Fläche von ca. 3,0 m x 3,0 m mittels Holzbohlen.
  • Die Holzbohlen sind so zu verlegen, dass man von diesen das Loch weiter freilegen, das heißt von Bewuchs und pflanzlichen Verwurzelungen befreien kann, um Durch­messer, Form und Ausmaße festzustellen und zu erkennen.
  • Aus Gründen des Arbeitsschutzes ist das mit der Freilegung des Loches eingesetzte Personal mit Ganzkörpergurten an festen Punkten zu sichern.

 

 

 

Statisch konstruktive Überlegungen zur weiteren Vorgehensweise

 

Ziel der Grabungen in nächster Zeit ist die Erforschung der „Felskammer“ und eines weiteren Zu­ganges bzw. der gesamten Situation, die sich aktuell durch den Geländeeinbruch darstellt:

 

Zunächst ist vorgesehen, den Geländeeinbruch auf dem Terrain so freizulegen, dass Größe und Beschaffenheit des Loches genauer sichtbar und einschätzbar sind. Wenn dann der Geländeeinbruch (Loch) durch eine Holzbohlenebene (Dicke d = 5 cm) exakt gefasst ist, und genauere Maße des Loches bekannt sind, wäre ein Abräumen des Sediment-Materials auch von hier aus denkbar. Unabhängig davon können die Sediment-Schichten auch vom Tunnel schichtenweise abgetragen werden.

 

Das avisierte Abraumvolumen in der Kammer von ca. 35 m3 stellt ein Gewicht von ca. 600 kN ( = 60 t) dar. Da im Grundbau (Geotechnik) bekanntlich Versagenszustände infolge Grundbruch, das heißt durch Verlagerung von Gewichten eintreten, ist hier zu überlegen, ob durch das Ausräumen der Kammer benachbarte Bereiche in ihrer Standsicherheit gefährdet wären. Dies ist nach Einschätzung des Verfassers nicht der Fall, ganz besonders auch unter Berücksichtigung des vorhandenen lehmigen Abraum-Materials (Entstehen von Gleitfugen nach heftigen Niederschlägen).

 

 

Oymaagac/Samsun/Türkei                                                                      10. September 2016

 

Seit Mitte Juli wurde der Geländeeinbruch (Loch) wie oben vorgeschlagen freigelegt. Dabei zeigte sich, dass die Felskammer über den Fels hinaus ca. 3,0 m weitergeführt wird. Im Grundriss entspricht dieser in Fortsetzung des Tunnels gelegene Raum dem dreieck­förmigen Tunnelquerschnitt. Das heißt: der Abstand der beidseitig gemauerten Wände die­ses Raumes wird nach hinten kleiner.

 

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Es gibt in der Architekturlehre eine Grundregel, die besagt, dass ein gestalterisches Element wie die Grundformen Rechteck, Quadrat, Dreieck und Kreis sowohl im Grundriss als auch im Aufriss angewandt und erkennbar sein müssen und umgekehrt. Das ist hier ausgeführt: der dreieckförmige Kraggewölbequerschnitt entspricht in den Proportionen dem Grundriss der Felskammer. Bemerkenswert ist auch die Fortführung der Felskammer in der geometrischen Achse des Treppenganges.

 

Beim weiteren Freilegen der vorhandenen Schichten aus Einbruchmaterial wird auf der hin­ten liegenden Seite am Fuße der Wand unten eine Öffnung sichtbar, die von ihrer Form her einen weiteren unterirdischen Gang (Tunnel) mit Kraggewölbe in Richtung 20 m entfernter Quelle vermuten lässt. Indiz hierfür ist auch die Scheitellage eines Gewölbeschlußsteines.

 

Während im vorderen Bereich unmittelbar in Verlängerung des unterirdischen Treppen­ganges die Felskammer durch den Fels überspannt wird (Decke der Felskammer) öffnet sich der weitere Raum zur oben genannten Einbruchstelle (Loch) und stellt heute quasi eine „offene Baugrube“ dar, so dass Erd-, Einbruch- und Sedimentmaterial, also jedweder Aushub direkt nach oben mittels Hebezeug transportiert werden kann.

 

Ein weit aus dem Mauerwerk der „Baugrube“ herausragender einzelner Kalkstein wurde durch eine schwere Gerüststütze fachmännisch abgestützt und gesichert. Weiter wird die gesamte „offene Baugrube“ täglich nach Beendigung der Grabungsarbeiten mittels Holz­bohlen (d= 5,0 cm) abgedeckt, um Per­sonenunfälle zu vermeiden.

 

 

Überlegungen zur Sicherung des gesamten Grabungsareals nach der Grabungs­kampagne über die Wintermonate

 

In der vergangenen Winterperiode 2015/16 waren tiefe Schnitte (Grundfläche A = 9m x 9m) von einem Zimmermann fachgerecht mittels einer Holzkonstruktion eingehaust worden. Der Regenschutz wurde durch eine über dieser tragenden Konstruktion gelegten Bauplane ge­währleistet, die aber nicht über die zwischen den einzelnen Schnitten vorhandenen Stege geführt war und diese daher nicht vor eindringender Nässe schützen konnte. An wenigen tiefen Stellen (h ≥  2,0 m) waren die Stege deshalb eingebrochen. Insgesamt gesehen hatte sich diese Sicherung jedoch bewährt, da der Arbeitsaufwand im Vergleich zur Sicherung mittels Sandsäcken und darübergelegten Vliesen größer und aufwändiger – wie in den Vor­jahren ausgeführt – geringer gewesen ist.

 

Das gesamte Grabungsareal besteht neben Mauerwerk (Lehm- und Kalkstein-MW) unter­schiedlicher Größe aus sehr lehmhaltigem also „bindigem“ Material. Indiz hierfür ist: Abge­grabene bzw. abgestochene Bereiche bis zu einer Tiefe von 4,0 m bleiben bei trockener Witterung stehen und brechen nicht ein. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Feuchte­gehalt des „bindigen“ Materials nicht steigt, und sich somit keine Gleitfugen einstellen kön­nen.

 

Aus diesem Grund muss für eine Sicherung über die Wintermonate als wichtigste Regel gelten, dass die Stege und Ränder unbedingt vor Nässe zu schützen sind.

 

 

Siehe auch unmaßstäbliche Prinzipskizze als Anlage !

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Dies geschieht am besten dadurch, dass die über den Holzkonstruktionen angeordnete Bauplane (Regenhaut) über die Stege herüber geführt wird. An den freien Außenrändern der Schnitte ist die Regenhaut mindestens 2,0 m überstehend auszuführen. Die Stöße und Enden der Regenhaut können durch in den Boden eingeschlagene Anker (angespitzte Gewindestange mit Unterlagscheibe und Mutter) oder „Zeltnägel“ bzw. „Zeltheringe“ gehalten werden. Zusätzlich wird vorgeschlagen, die Stöße über den Stegen und Ränder durch auf­gelegte Sandsäcke je nach Erfordernissen zu sichern, um das Eindringen von Oberflächen-Wasser zu vermeiden.

 

Ein weiteres Problem der vergangenen Winterperioden war der Schutz vor Oberflächen-Feuchtigkeit mit der Folge von Schimmelpilzen, die in den klimatischen Verhältnissen unter den Dichtungsfolien gedeihen konnten. Um hier Abhilfe zu schaffen, wird vorgeschlagen, jeweils in der Mitte der Schnitte eine etwa 1,5 m x 1,5 m große Öffnung in der Baufolie zu schaffen. Die Ränder dieser Öffnung sind mit Hölzern der Unterkonstruktion (Zimmermann) einzufassen.

 

Eingang zum unterirdischen Treppengang:

 

Das Abdichten der vergangenen Winterperiode mit Sandsäcken und zwei Entlüftungsrohren (d ≈ 25 cm) führte nicht zum gewünschten Erfolg. Daher wird vorgeschlagen, den Eingang mit einer auf Maß zugeschnittenen Betonstahl-Gewebe-Matte (z. Bsp. Q335 A, Stabdurch­messer d = 8 mm, Maschenweite a = 150 mm – quadratisch) abzusperren, die an den Rän­dern mit Zementmörtel eingemörtelt wird.

 

 

Offene Baugrube über der Felskammer:

 

Grundlage für eine Abdichtung und Unfallverhütung (Gefährdung von Personen durch Ab­sturz und Hineinfallen) ist das schon jetzt nach Beendigung der Grabungsarbeiten tägliche Abdecken mit Holzbohlen (d = 5,0 cm). Darüber hinaus wird für eine längere Sicherung über die Winterperiode vorgeschlagen, die Bohlen durch diagonal und im Abstand von 60 cm auf­gelegte Kantholzer vom Querschnitt b/h = 14/14 cm mittels Vernagelung zu verstärken und auszusteifen.

 

Die angeschnittenen hohen Bereiche zum Eingang und zur Seite (aufgestellte Info-Schild­tafeln) des Grabungsareals sind mit Baufolie abzuhängen, oben mit Stahlankern und aufge­legten Sandsäcken und am Fuße mit Sandsäcken zu sichern.

 

 
 
 
Kategorie
Reports 2016
Angelegt von
Werner Dahmann
Anlage
13.09.2016 11:54
letzte Änderung
13.09.2016 11:57
durch
Pavol Hnila
   
 

 

 

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